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   LG Mannheim, 27.05.2020 - 14 O 196/19 Kart   

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LG Mannheim, 27.05.2020 - 14 O 196/19 Kart (https://dejure.org/2020,48485)
LG Mannheim, Entscheidung vom 27.05.2020 - 14 O 196/19 Kart (https://dejure.org/2020,48485)
LG Mannheim, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 14 O 196/19 Kart (https://dejure.org/2020,48485)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20

    Zulässigkeit einer Nebenintervention: Einstweiliger Verfügungsantrag eines

    Die sofortige Beschwerde der Streithelferin gegen die teilweise Zurückweisung der Nebenintervention in dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Mai 2020, Az. 14 O 196/19 Kart, wird zurückgewiesen, soweit diese sich auf die Anträge zu I.1, 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 12, 13, 17, 18, 19, 21, 23, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31 und 32 bezieht.

    Der Senat hat zum vorliegenden Beschwerdeverfahren die Akten des einstweiligen Verfügungsverfahrens des Landgerichts Mannheim (14 O 196/19 Kart) samt Berufungsakten des Senats (6 U 95/19 Kart) beigezogen.

    Mit Schreiben vom 18. Dezember 2019 (Anlage ASt 21 zur Akte 14 O 196/19 Kart) informierte die Beklagte alle "Bieter" darüber, dass das Verfahren und auch die Angebotsfrist vor dem Hintergrund des beim Landgericht eingereichten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung unterbrochen seien; die Bieter würden nach Abschluss des Rechtsstreits erneut zur Angebotsabgabe unter Setzung einer angemessenen Frist aufgefordert.

    das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Mai 2020, Az. 14 O 196/19 Kart, insoweit aufzuheben, als es den Streitbeitritt der Streithelferin zurückweist und die Nebenintervention zu allen Rügen zuzulassen.

  • OLG Karlsruhe, 27.01.2021 - 6 U 95/20

    Auswahlkriterien für die Einräumung von Wegenutzungsrechten nach dem EnWG

    Das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Mai 2020, Az. 14 O 196/19 Kart, wird unter Aufhebung im Kostenpunkt - mit Ausnahme der landgerichtlichen Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention - auf die Berufung der Verfügungsklägerin, soweit darin zu Lasten der Verfügungsklägerin erkannt worden ist, und auf die Anschlussberufung der Verfügungsbeklagten, soweit darin zu Lasten der Verfügungsbeklagten erkannt worden ist, jeweils teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    auf ihre Berufung das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Mai 2020 (14 O 196/19 Kart) dahingehend abzuändern, dass über die erfolgreichen Rügen 15, 17 und 18 (Rügeschreiben vom 14. Oktober 2019) sowie 50 (Rügeschreiben vom 13. Dezember 2019) hinaus eine Untersagung nebst Androhung von Ordnungsmitteln wie in erster Instanz beantragt ausgesprochen wird gemäß den erstinstanzlichen Anträgen zu I.1, 2, 3, 4, 5, 9, 10, 13, 17, 18, 19, 21, 23, 24, 25, 26, 29, 30, 31 und 32.

    das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Mai 2020, Az. 14 O 196/19 Kart, dahingehend abzuändern, dass die Anträge zu I.11 und 12 gerichtet auf eine Abhilfe der Rügen 15, 17 und 18 (Rügeschreiben vom 14. Oktober 2019) sowie der Antrag 28 gerichtet auf die Abhilfe der Rüge 50 (Rügeschreiben vom 13. Dezember 2019) in Bezug auf die Verfahrensunterlagen vom 26. September 2019 und 27. November 2019 abgewiesen werden.

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